
Von Zeit zu Zeit treten regelrechte Masernepidemien in bestimmten Regionen Deutschlands auf. Grund sind nicht zuletzt so genannte „Masern-Partys“, bei denen sich Kinder infizieren sollen, um die Erkrankung „durchzumachen“. Ärzte halten solche Veranstaltungen vor dem Hintergrund möglicher Komplikationen wie Hirnhautentzündung und ihre Folgen für grob fahrlässig. Das Risiko, infolge von Masern an einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) zu erkranken, wird vom Robert Koch-Institut immerhin mit 1: 1000 bis 2000 angegeben. Nach Statistiken stirbt jeder fünfte Patient an den Folgen.
Die Ansteckung erfolgt über eine Tröpfcheninfektion, beispielsweise beim Husten, Niesen oder Sprechen. Eine weitere Möglichkeit ist der Kontakt mit Gegenständen, die mit infiziertem Speichel in Kontakt gekommen sind, wie Geschirr oder Besteck. Das Virus zählt zur Familie der Paramyxoviren und ist weltweit verbreitet. In Afrika zählen die Masern zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten und der Anteil tödlicher Verläufe ist besonders hoch.
Eine Ansteckung mit Masern-Viren führt in 99 Prozent der Fälle zum Krankheitsausbruch. Bereits 5 Tage vor Auftreten des Ausschlags bis 4 Tage nach seinem Erscheinen ist eine Ansteckung möglich. 8 bis 10 Tage nach Infektion beginnt die Krankheit zunächst noch sehr untypisch mit Schnupfen, Husten und Fieber. Nach drei bis vier Tagen tritt der typische Hautausschlag hinzu. Zunächst hinter den Ohren mit 3 bis 6 mm großen, hellroten Flecken, die ineinander fließen. Die Mund- und Rachenschleimhaut ist stark gerötet.
Kinderkrankheiten wie Masern, Mumps oder Röteln per Ansteckung durchmachen zu lassen, ist veraltet und gefährlich. Diese Kinderkrankheiten sind keineswegs immer harmlos. Masern können bei schweren Verläufen zu einer Gehirnhautentzündung mit bleibenden Schäden führen. Die Krankheit schwächt das Immunsystem für ca. sechs Wochen. In dieser Zeit sind Erkrankte sehr anfällig für andere Erreger, die Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfall auslösen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Köln berichtet, dass die Zahl der bundesweiten Masern-Tote um ein Fünffaches höher ist, als bisher angenommen. Man schätzt, dass bis zu zehn Kinder pro Jahr an den Folgen einer Masernerkrankung versterben. Die Masern können die Hirnentzündung SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) hervorrufen. Masernviren dringen dabei in das Gehirn und zerstören dort Nervenzellen. Diese Spätfolge der Masern tritt erst etwa fünf bis sieben Jahre nach einer Infektion auf. Pro Jahr werden fünf bis zehn Fälle der SSPE diagnostiziert. Laut Angaben der Ständigen Impfkommission scheinen Jungen häufiger betroffen zu sein als Mädchen. Je jünger das Kind zum Zeitpunkt der Maserninfektion war, desto höher ist das Risiko, Jahre später an SSPE zu erkranken. Britischen Studien zufolge erkrankt eines von 5.000 mit Masern infizierten Kindern unter einem Jahr an SSPE. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit dieser Erkrankung und sie verläuft immer tödlich.
85 Prozent der in Deutschland lebenden Kinder erhalten die erste Masernimpfung, die notwendige zweite Impfung dann etwa nur noch 60 Prozent. Es handelt sich dabei nicht etwa um eine Auffrischimpfung. Vielmehr soll denjenigen, bei denen die erste Impfung nicht anschlug, eine zweite Chance gegeben werden, Antikörper zu entwickeln.
Gewöhnlich wird gegen alle drei Krankheiten (Mumps, Masern und Röteln) mit einer Kombinationsspritze im Alter von 11 bis 14 Monaten geimpft. Die zweite Impfung erfolgt im Alter von 15 bis 23 Monaten.
Masern sind seit dem 1. Januar 2001 meldepflichtig. Laut Infektionsschutzgesetz müssen Masernpatienten binnen 24 Stunden an ein Gesundheitsamt gemeldet werden. Bei Masernepidemien können ungeimpfte Kinder vom Besuch von Einrichtungen wie Kindergarten oder Schule ausgeschlossen werden.
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