
Seit dem 1. Januar 2004 ist in Deutschland das Mammographie-Screening* gesetzlich geregelt. Auf Einladung der Krankenversicherung können Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eine Röntgenuntersuchung der Brust vornehmen lassen, die alle zwei Jahre wiederholt werden kann. Für dieses Programm mit hohen Qualitätsanforderungen werden die erforderlichen Strukturen derzeit aufgebaut. Ende 2006 soll es flächendeckend zur Verfügung stehen.
Zu den hohen Qualitätsanforderungen gehört beispielsweise, dass
Bei der Mammographie wird die weibliche Brust jeweils in Ebenen geröntgt, so dass vier Bilder entstehen. Sie dient der Abklärung krankhafter Veränderungen der Brust. Aufgrund der Strahlenbelastung sollte eine Mammographie bei jungen Frauen nur vorgenommen werden, wenn ein tastbarer Knoten in der Brust vorgefunden wird und andere Methoden, wie z. B. die Sonographie (Ultraschall), keine Klärung bringen. Bei jungen Frauen ist eine Sonographie häufig aussagekräftiger als eine Mammographie, da junge Frauen in der Regel sehr drüsendichtes Brustdrüsengewebe haben und eine Mammographie dadurch manchmal schwer zu beurteilen ist. Aufgrund der wesentlich besseren Heilungschancen bei rechtzeitiger Erkennung eines bösartigen Tumors ist der Einsatz der Mammographie zur Früherkennung empfehlenswert.
Für die Aufnahme wird die Brust bei der Film-Folien-Mammographie zwischen Filmkassette und Röntgenröhre vorsichtig zusammengedrückt. Dies wird von manchen Frauen als etwas unangenehm empfunden. Dieses Vorgehen ist jedoch notwendig, um eine aussagekräftige Aufnahme zu erhalten.
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