
Nur das beste für Ihr Kind - von Anfang an!
AOK-Junior ist ein Angebot für AOK-versicherte Familien mit Kinder, das Vorsorge und Früherkennung in den Mittelpunkt stellt. Denn so lassen sich Gesundheitsprobleme von morgen vermeiden. Zum Programm gehören unter anderem:
* Für die Inanspruchnahme dieser Angebote gelten regionale Unterschiede. Gern beraten wir Sie hierzu im Servicecenter vor Ort oder über unsere kostenfreie AOK-Junior Hotline 0800 2651122.
Hier können Sie sich für das Programm einschreiben. (AOK-Junior)
Augenärztliche Früherkennungsuntersuchung: 32. Lebensmonat bis 42. Lebensmonat
Bei frühzeitiger Entdeckung im Kindesalter kann eine Vielzahl von Sehschwächen erfolgreich behandelt und somit Folgeerkrankungen vermieden werden. Aus diesem Grund wird die zusätzliche präventive Maßnahmen für alle Versicherten, die am Programm AOK-Junior teilnehmen, angeboten. Um möglichst frühzeitig Augenerkrankungen, Sehfehler und Schielerkrankungen erkennen und behandeln zu können bzw. durch individuelle Beratungen augenschädigende Einflüsse und Verhaltensweisen zu vermeiden.
Mit diesem Vertrag wird die Lücke eines bisher nicht vorgesehenen frühkindlichen Augenscreenings geschlossen.
Gegenstand ist die Durchführung einer für die Altersgruppe 32. Lebensmonat bis 42. Lebensmonat qualifizierten ambulanten Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung durch am Vertrag beteiligte Fachärzte für Augenheilkunde.
Schwerpunkt ist die spezielle augenärztliche Anamnese, insgesamt sechs aufeinander aufbauende Untersuchungsschritte sowie das abschließende Beratungsgespräch mit den Eltern/Sorgeberechtigten des Kindes und die Übergabe der Dokumentation.
U11 : 9.-10. Lebensjahr
Die Früherkennungsuntersuchung U11 ist eine zusätzliche Untersuchungsmaßnahme für Kinder im 9.-10. Lebensjahr. Sie soll die Lücke zwischen den bisherigen gesetzlich geregelten Vorsorge-Terminen schließen, um eine bessere Prävention in dieser für die Entwicklung des Kindes entscheidenden Altersstufe zu ermöglichen.
Schwerpunkte dieser Untersuchung sind das Erkennen und die Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll u.a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung). Die U11 kann von allen an AOK-Junior teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden.
J2 : 16.-17. Lebensjahr
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J2 ist eine zusätzliche Untersuchungsmaßnahme für Kinder im 9.-10. Lebensjahr. Sie soll die Lücke zwischen den bisherigen gesetzlich geregelten Vorsorge-Terminen schließen, um eine bessere Prävention in dieser für die Entwicklung des Kindes entscheidenden Altersstufe zu ermöglichen.
Schwerpunkte dieser Untersuchung sind das Erkennen und die Behandlungseinleitung Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Außerdem findet eine begleitende Beratung bei der Berufswahl statt. Die J2 kann von allen an AOK-Junior teilnehmenden Kinder- und Jugendärzten durchgeführt werden.
Haut-Check: 2.-5. Lebensjahr
Mit dem Haut-Check können chronisch verlaufende Hautkrankheiten frühzeitig erkannt und behandelt werden. Der Hautarzt führt eine gründliche Anamnese durch und untersucht die Haut des Kindes. Die individuelle Beratung der Eltern soll dabei helfen hautschädigende Einflüsse und Verhaltensweisen zu erkennen und zu vermeiden. Im Vordergrund der Beratung steht der schädigende Einfluss der UV-Strahlung und Möglichkeiten des individuellen Hautschutzes sowie die Hautpflege des Kindes. Der Haut-Check kann von einem an AOK-Junior teilnehmenden Kinder- und Jugendarzt veranlasst werden.
Haut-Check: 13.-18. Lebensjahr
Mit dem Haut-Check können chronisch verlaufende Hautkrankheiten oder Allergien frühzeitig erkannt und behandelt werden. Der Hautarzt führt eine gründliche Anamnese durch und untersucht die Haut des Patienten. Die individuelle Beratung soll dabei helfen hautschädigende Einflüsse und Verhaltensweisen zu erkennen und zu vermeiden. Der Hautarzt gibt Empfehlungen zur richtigen Hautpflege, insbesondere bei bereits bestehenden Hauterkrankungen. Auch die anstehende Berufsausbildung oder der jeweilige Berufswunsch werden bei der Beratung berücksichtigt. Der Haut-Check kann von einem an AOK-Junior teilnehmenden Kinder- und Jugendarzt veranlasst werden.
Lungen-Check: 6.-7. Lebensjahr
Mit dem Lungen-Check können frühzeitig Erkrankungen der Atemwege, insbesondere Allergien und Asthma, erkannt werden. Er wird für Kinder im Alter zwischen 6 und 7 Jahren angeboten, in deren Familie entsprechende Krankheiten bereits vorliegen (z.B. Allergien, Asthma). Der Lungen-Check beinhaltet die Anamnese und klinische Untersuchung, die Untersuchung der Lungenfunktion und einen kindgerechten Allergietest mit den wichtigsten Allergenen. Außerdem kann ein einfach durchzuführender Test bei den Kindern durchgeführt werden, der auf eine mögliche asthmatische Erkrankung hinweist (sogenannter FENO-Messung). Die individuelle Beratung der Eltern soll helfen das Entstehen oder eine Verschlimmerung der Allergien zu erkennen und zu vermeiden. Der Lungen-Check kann von einem an AOK-Junior teilnehmenden Kinder- und Jugendarzt veranlasst werden.
Professionelle Zahnreinigung
Kinder und Jugendliche, welche in kieferorthopädischer Behandlung sind, können im Rahmen der Teilnahme an "AOK-Junior" eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) beim Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden in Anspruch nehmen. Denn gerade wenn eine Zahnspange getragen wird, können sich vermehrt Ablagerungen an den Zähnen bilden. Dazu stellt die AOK Nordost den Versicherten einen Gutschein im Wert von 60,00 Euro zur Verfügung. Die Abrechnung der PZR erfolgt direkt zwischen Zahnarzt/Kieferorthopäden und der AOK Nordost, so dass für den Patienten keine Kosten entstehen.
Versiegelung der Prämolaren
Zähne brauchen von Anfang an eine optimale Pflege. Die Versiegelung der Prämolaren (kleine bleibende Backenzähne 4 + 5), bislang eine Individuelle Gesundheitsleistung, bezuschussen wir bei Teilnahme am Gesundheitsprogramm "AOK-Junior" mit bis zu 10,00 Euro je Zahn. Die Indikation für eine Versiegelung stellt immer der behandelnde Zahnarzt. Nach einer eingehenden Beratung und auf Empfehlung des behandelnden Zahnarztes können die Eltern nach erbrachter Leistung die Rechnung bei der AOK Nordost einreichen.
Rotaviren-Schluckimpfung
Rotaviren sind die häufigste Ursache für Magen- Darmerkrankungen (Gastroenteritis) im Kindesalter. In den westlichen Industrieländern erkranken am häufigsten Säuglinge und Kinder im Alter von 6 Monaten bis zu 2 Jahren. Nahezu jedes Kind erkrankt bis zu einem Alter von 5 Jahren an Rotaviren. Die Ursache hierfür ist eine noch fehlende Immunität gegen die Viren. Erst im Laufe der ersten Lebensjahre werden infolge von Kontakten mit Rotaviren zunehmend Antikörper gebildet. Dennoch sind Rotaviren die häufigste Ursache eines Krankenhausaufenthaltes auf Grund eines Magen-Darminfektes.
Die AOK Nordost übernimmt für Kleinkinder im Alter zwischen der 6. - 24. Lebenswoche die Kosten für die Rotaviren-Schluckimpfung in Höhe von bis zu 190,00 Euro. Die Kosten für den Impfstoff als auch für die ärztliche Leistung (Applikation des Impfstoffes) sind zunächst über ein Privatrezept bzw. eine Privatrechnung durch die Eltern voraus zu zahlen. Die Kostenerstattung durch die AOK erfolgt auf Basis dieser Privatrechnung in Höhe von bis zu 190,00 Euro und setzt eine AOK-Junior Teilnahme voraus. Anträge zur Kostenerstattung erfolgen direkt durch den Versicherten an die AOK Nordost.