Die AOK Nordost übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind. Das gilt vor allem bei Untersuchungen, die helfen, Krankheiten möglichst früh zu entdecken. Doch immer mehr Ärzte bieten „Individuelle Gesundheitsleistungen“ – kurz IGeL – an. Das sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die vom Patienten privat bezahlt werden müssen. Als „Wunschleistungen“ gehören sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesen Sie hier, was angeboten wird und warum wir diese Zusatzleistungen bis auf wenige Ausnahmen für nicht sinnvoll halten.