AOK Mitglied werden

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Sie möchten Mitglied werden bei der AOK?


Der Wechsel zur AOK Rheinland/Hamburg ist einfach. Durch das neue Kassenwahlrecht entfällt seit 2002 die Stichtagsregelung. Versicherte können ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von 2 Kalendermonaten zum Monatsende kündigen. Nach dem Wechsel sind Sie dann 18 Monate an die neue Kasse gebunden, es sei denn, der neue Krankenversicherer erhöht in dieser Zeit seinen Beitragssatz. Dann steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie müssen Ihre Kündigung spätestens bis zum Ende des 2. Monats nach in Kraft treten der Beitragssatzerhöhung aussprechen. Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Wechsel des Arbeitgebers gibt es dagegen nicht mehr.

Und so funktioniert es

  • Kündigen Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer jetzigen Krankenkasse schriftlich.
    Ihre bisherige Krankenkasse stellt Ihnen eine schriftliche Kündigungsbestätigung aus. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung geschehen
  • Stellen Sie einen Mitgliedschaftsantrag bei der AOK - Die Gesundheitskasse
  • Legen Sie die Kündigungsbestätigung bei der AOK vor
  • Die AOK stellt Ihnen eine Mitgliedschaftsbescheinigung aus
  • Die AOK verständigt Ihren Arbeitgeber (bzw. das Arbeitsamt). Dieser meldet Sie dann bei der AOK an

Sie konnten sich von der Leistungsstärke der AOK überzeugen und möchten zukünftig auch die Exclusiv-Bereiche im Internet nutzen? Das freut uns. Wenn Sie nun überlegen Mitglied der AOK werden zu wollen, haben Sie eine gute Wahl getroffen. Wie Sie oder auch Ihre Freunde und Bekannte Mitglied werden können, erfahren Sie hier:
Natürlich können Sie sich auch an jede AOK-Geschäftsstelle wenden oder rufen Sie AOK Clarimedis an. Der Anruf ist für Sie natürlich kostenlos. AOK Clarimedis erreichen Sie unter 0800-0 326 326. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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