
Die AOK Rheinland übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind. Das gilt vor allem bei Untersuchungen, die helfen, Krankheiten möglichst früh zu entdecken. Doch immer mehr Ärzte bieten „Individuelle Gesundheitsleistungen“ – kurz IGeL – an. Das sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die vom Patienten privat bezahlt werden müssen. Als „Wunschleistungen“ gehören sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesen Sie hier, was angeboten wird, und warum wir diese Zusatzleistungen bis auf wenige Ausnahmen für nicht sinnvoll halten.
Mehr zum Pro und Contra von IGeL-Leistungen lesen Sie hier.
Bietet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen einen HPV-Test (Test auf das Vorhandensein des Humanen Papillomavirus) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs an, den Sie privat zahlen sollen, dann fragen Sie nach der Notwendigkeit der Untersuchung und ihrem Nutzen. Ärzte müssen Sie umfassend über alle Aspekte der Untersuchung informieren, Ihnen den therapeutischen Sinn erklären und auch auf mögliche Risiken hinweisen.
Weitere Tipps für Verbraucher zu individuellen Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) finden Sie hier.
Der Screeningtest ist ein Suchtest auf eine Infektion mit Humanen Papillomaviren (HPV). Dabei wird ein Abstrich des Gebärmutterhalses auf die Erbsubstanz der Papillomaviren untersucht. Infektionen mit einigen, wenigen Hochrisikotypen des Papillomavirus (insbesondere Typ 16 und 18) erhöhen das Risiko der Ausbildung von Krebsvorstufen.
Mit dem Test lässt sich eine Infektion mit Humanen Papillomaviren feststellen. Das Ergebnis sagt allerdings nichts darüber aus, ob eine Krebsvorstufe oder sogar ein Gebärmutterhalskrebs vorliegt oder nicht. Nur bei einem geringen Teil der infizierten Frauen entstehen Zellveränderungen, die nach langer Zeit und dem Einfluss zusätzlicher Faktoren zu einem Gebärmutterhalskrebs führen können.
Die wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs ist die Früherkennung im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 20 Jahren. Dabei wird auch ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen und u.a. daraufhin untersucht, ob die Zellen auffällige Veränderungen aufweisen.
In folgenden Situationen ist die Untersuchung auf HPV eine Leistung der AOK:
Derzeit ist die Methode als Screeningverfahren nicht geeignet. Der HPV-Test kann den Gebärmutterhalsabstrich mit zytologischer Untersuchung (Beurteilung der Zellen) im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung nicht ersetzen.
Das HPV-Screening ist lediglich bei nachgewiesenen Veränderungen sinnvoll, die bei einem Abstrich auffallen und in diesen Fällen auch eine Leistung der AOK.
Stand Juni 2005
Zur Krebsvorsorgeuntersuchung für Frauen
Über den HPV-Abstrich sowie weitere Wahlleistungen in der gynäkologischen Praxis informiert der Arbeitskreis Frauengesundheit auf seiner Website.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die regionalen Ansprechpartner Ihrer AOK zur Verfügung.