
Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind. Das gilt vor allem bei Untersuchungen, die helfen, Krankheiten möglichst früh zu entdecken. Doch immer mehr Ärzte bieten „Individuelle Gesundheitsleistungen“ – kurz IGeL – an. Das sind Diagnose- und Behandlungsmethoden, die vom Patienten privat bezahlt werden müssen. Als „Wunschleistungen“ gehören sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Lesen Sie hier
Bietet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen eine Ultraschalluntersuchung zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung an, die Sie privat zahlen sollen, dann fragen Sie nach der Notwendigkeit der Untersuchung und ihrem Nutzen. Ärzte müssen Sie umfassend über alle Aspekte der Untersuchung informieren, Ihnen den therapeutischen Sinn erklären und auch auf mögliche Risiken hinweisen.
Weitere Tipps für Verbraucher zu individuellen Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) finden Sie hier.
Mit Hilfe des Ultraschalls werden Gebärmutter und Eierstöcke auf Auffälligkeiten untersucht, wie z. B. die Dicke der Schleimhaut der Gebärmutter oder die Größe der Eierstöcke.
Für die Früherkennung von Eierstock- und Gebärmutterkrebs bei beschwerdefreien Frauen ist das Verfahren sehr unsicher. Diese Krebsarten können durch Ultraschalluntersuchungen weder zuverlässig entdeckt noch sicher ausgeschlossen werden. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
In folgenden Situationen ist die Ultraschalluntersuchung eine Leistung der AOK:
Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen zeigen, dass Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Krebs der Gebärmutterschleimhaut und der Eierstöcke nicht geeignet sind. Es ist nicht belegt, dass Teilnehmerinnen an Ultraschalluntersuchungen länger leben als Frauen, die nicht teilnehmen.
Dagegen entstünden vielen gesunden Frauen Nachteile, wenn sie sich aufgrund eines falschen Verdachts einer belastenden und zum Teil risikoreichen Diagnostik aussetzen müssten.
Zu Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen
Zur Ultraschalluntersuchung sowie zur weiteren Wahlleistungen in der gynäkologischen Praxis informiert der Arbeitskreis Frauengesundheit auf seiner Website
Für weitere Fragen stehen Ihnen die regionalen Ansprechpartner Ihrer AOK zur Verfügung.