Zusätzliche Maßnahmen
Zusätzliche Leistungen und Angebote in der Schwangerschaft
Viele Ärzte bieten so genannte „Individuelle Gesundheitsleistungen“ – kurz IGeL an. Auch im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge gibt es einige IGeL-Leistungen, deren Kosten die Gesetzlichen Krankenkasse nicht übernehmen.
- Baby-TV:
Bei jeder Schwangeren werden im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen routinemäßig drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten. Sollten bei diesen Untersuchungen Auffälligkeiten ausgemacht werden, dann ist es ganz selbstverständlich, dass eine erweiterte und häufigere Ultraschalldiagnostik erfolgt und ebenfalls Leistung Ihrer AOK ist. Aber auch wenn alles in Ordnung ist, wird Schwangeren oft das Angebot gemacht, weitere Ultraschalluntersuchungen auf eigene Rechnung vornehmen zu lassen. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte, dass die Durchführung von mehr als drei Ultraschalluntersuchungen einen Gewinn für Mutter und Kind bringt. Ganz im Gegenteil kann unter Umständen durch Fehldiagnosen eine unnötige psychische Belastung entstehen.
- Glucosetoleranztest:
Screeningtest auf das Vorliegen eines Schwangerschaftsdiabetes. Bei auffälligen Befunden im Rahmen der Mutterschafts-Vorsorge, die einen Verdacht auf Diabetes mellitus begründen, ist der Glukosetoleranztest eine Leistung der GKV.
Mit dem Begriff Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) ist eine Veränderung im Zuckerstoffwechsel gemeint, die während der Schwangerschaft auftreten und unter Umständen zu einer Gefährdung von Kind und Mutter führen kann. Ein solcher Test ohne Verdacht oder Risiken ist allerdings wenig sinnvoll.
- Aufbewahrung von Nabelschnurblut:
Gegen eine Gebühr werden die aufbereiteten Blutstammzellen des eigenen neugeborenen Kindes aus dem Nabelschnurblut in flüssigem Stickstoff eingefroren und für eine eventuelle Behandlung dieses Kindes oder seiner Geschwister zu verwenden. Diese Maßnahme ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll. Die Gefahr, dass ein Kind überhaupt jemals eine Behandlung mit Stammzellen braucht, ist sehr klein. Darüber hinaus zeigt der derzeitige Forschungsstand, dass bei der Behandlung von Krebs der Einsatz fremder Zellen oder Zellen, die unmittelbar vor Beginn der Chemotherapie aus Knochenmark oder Blut gewonnen wurden, erfolgversprechender ist.
- Überprüfung des vaginalen ph-Wertes:
Handschuhtest zur eigenständigen Bestimmung des pH-Wertes des Scheidensekretes ohne begründeten Verdacht auf eine Erkrankung. Als eine mögliche Ursache für eine Frühgeburt werden bestimmte Infektionen der Scheide angesehen. Es gibt jedoch keine gesicherten Studien, die einen eindeutigen Zusammenhang zwischen pH-Wert und bakterieller Vaginose zeigen. Sollten Sie hingegen Beschwerden haben, dann ist deren Abklärung und Behandlung natürlich Leistung der AOK und muss nicht privat gezahlt werden.
- Toxoplasmosetest:
Diagnoseverfahren zur Bestimmung einer durch Parasiten hervorgerufenen Infektionskrankheit. Sinnvoll ist es, Vorsorge zu treffen, nicht mit Krankheitserreger in Kontakt zu kommen. Die Infektion kann über rohes oder zu kurz gegartes Fleisch sowie über den Kontakt mit Katzenkot erfolgen.
- Tripeltest:
Der Test berechnet die Wahrscheinlichkeit, ein chromosomengeschädigtes Kind zur Welt zu bringen. Aus dem Blut der Schwangeren werden drei Bestandteile (daher die Bezeichnung „Triple“ = „dreifach“) bestimmt, deren Werte bzw. Verhältnis zueinander bei einem Kind mit Trisomie 21 auffällig sein können. Im einzelnen sind dies die zwei Hormone (Östriöl und hCG) und der Eiweißstoff (alpha-Fetoprotein - AFP). Die Blutentnahme wird am besten am ersten Tag der 16. Woche vorgenommen. Aus dem Verhältnis dieser Werte sowie der medizinischen Vorgeschichte der Mutter wird eine Wahrscheinlichkeit errechnet. Jedoch: Falsche Ergebnisse sind häufig! Etwa ein Viertel der Kinder mit Trisomie 21 werden nicht erkannt. Und „falsch-positive“ Befunde, die gesunde Kinder als krank fehl einschätzen sorgen dafür, dass viele Eltern unnötiger Weise beunruhigt werden, bis das Ergebnis der Fruchtwasseruntersuchung dann Klarheit liefert. Aus diesem Grund wird dieser Test nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und muss privat finanziert werden.
Alle oben vorgestellten IGeL-Leistungen erweisen sich bei näherer Betrachtung also als überflüssig.
Lesen Sie hier, wie Sie prinzipiell bei einer privat zu zahlenden Zusatzleistung auf Nummer sicher gehen.